Wie gefährlich nicht geräumte Gehwege wirklich sind
Zugeschneite und vereiste Gehwege sind für alle Verkehrsteilnehmer lästig. Für Menschen mit Behinderungen bergen sie erhebliche zusätzliche Probleme und Gefahren.
Menschen mit einer Gehbehinderung sind von mangelhaft geräumten Gehwegen besonders betroffen. Der Einsatz von Gehhilfen, aber auch die Nutzung von Rollstühlen und Rollatoren wird dann schwierig - oftmals sogar unmöglich. Das liegt nicht nur an der Glätte, sondern auch an Bodenunebenheiten durch Schnee- und Eisreste; selbst wenn diese gut abgestreut sind. Hinzu kommt, dass die nach dem Hamburger Wegegesetz vorgeschriebene Mindestbreite der geräumten Fläche von 1 m viel zu gering ist: Wenn sich Menschen in Rollstühlen, aber auch mit Gehhilfen, Begleitpersonen etc. auf einem Weg begegnen, der nur einen Meter breit geräumt ist, können sie kaum sicher aneinander vorbeigelangen. Ein weiteres Problem: Zu scharfkantiges Streugut beschädigt oftmals die Reifen von Rollstühlen. Auch den Pfoten von Führhunden (und allen anderen Hunden ebenso) tut das nicht gut.
Für seheingeschränkte Menschen ist die Orientierung aufgrund des Schnees genauso wie durch nicht geräumtes Laub sehr erschwert. Gerade blinde Menschen, die sich mit einem Langstock orientieren, leiden darunter, dass viele wichtige Informationen unter der Schneedecke oder dem zur Seite geschobenen Schnee verloren gehen. Wegekanten und Belagwechsel sind davon gleichermaßen betroffen wie die so wichtigen Bodenindikatoren auf den Gehwegen. Das Gehen mit dem Langstock, der auf dem Boden pendelnd geführt wird, ist unter diesen Bedingungen extrem schwierig. Selbst Bordsteine können oft nicht mehr erkannt werden. Das kann durchaus dazu führen, dass man unversehens vom Gehweg auf die Fahrbahn gerät oder sich auf eigentlich gut bekannten Wegen verläuft.
Auch die veränderte Akustik ist problematisch. Der - allgemein als angenehm empfundene - Effekt, dass Autos auf schneebedeckten Fahrbahnen wesentlich leiser sind, führt dazu, dass sie von seh- oder hörbehinderten Menschen wesentlich schlechter wahrgenommen werden können.
Grundsätzlich gilt: Eine zeitnahe, sorgfältige und umsichtige Räumung kann viele dieser Probleme vermeiden oder beseitigen. Anlieger*innen sollten sich bewusstmachen, dass nicht geräumte Wege nicht nur ein Pflichtversäumnis darstellen, sondern vor allem gefährliche Hindernisse sind – insbesondere für die Menschen, die es im Straßenverkehr sowieso schon schwer haben.
Informationen zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht in Hamburg finden sich unter https://www.hamburg.de/winterdienst/4801746/winterdienst/
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht eine Winterdienst-Hotline zur Verfügung: Unter der Telefonnummer 040 2576-1313 können Sie montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr Flächen melden, die nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut wurden. Gemeldet werden kann auch über die App der Stadtreinigung, und zwar jederzeit. Die App ist auf der Website der Stadtreinigung zu finden: