Zum Inhalt springen

Stellungnahme Leichte Sprache/ Einfache Sprache und Künstliche Intelligenz

Eine Stellungnahme unserer Kollegin Rebecca Schulz aus dem Bereich Information und Kommunikation: "In meiner Rolle als Beraterin für Information und Kommunikation am Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg beobachte ich seit einiger Zeit die Entwicklungen bei der Entstehung von Texten in Leichter und Einfacher Sprache mithilfe von Künstlicher Intelligenz. In diesem Zuge möchte ich auf einige grundlegende Aspekte eingehen, die es zu beachten gilt:

Zu Leichter und Einfacher Sprache

  • Leichte Sprache: Bei Leichter Sprache handelt es sich um eine Varietät der deutschen Sprache, die stark vereinfacht ist. Im Kontext der Verwaltung haben Menschen mit geistiger und Menschen mit seelischer Behinderung einen rechtlichen Anspruch auf Informationen in Leichter Sprache wie zum Beispiel Bescheide, und Vordrucke (BGG §11). Für Leichte Sprache gibt es verschiedene Regelwerke (Inclusion Europe, Netzwerk Leichte Sprache, Forschungsstelle Leichte Sprache) und seit 2025 auch die DIN SPEC 33429: 2025-03. Sie gibt Empfehlungen für die Erstellung von Texten in Leichter Sprache.
  • Einfache Sprache: Bei Einfacher Sprache handelt es sich ebenfalls um eine Varietät der deutschen Sprache. Sie bewegt sich flexibel zwischen der Standardsprache und der Leichten Sprache. Einfache Sprache ist nicht an das Merkmal Behinderung gekoppelt, sondern richtet sich an alle Menschen, für die Texte in Standardsprache und Fachsprache zu komplex sind. Seit 2024 gibt es die DIN 8581-1:2024-05, die Übersetzenden und Textschaffenden Regeln zur sprachlichen Umsetzung an die Hand gibt. In der Norm wird auch hervorgehoben, dass sich Einfache Sprache nach dem Zweck des Textes und der Zielsituation richtet.

Diese Konzepte tragen dazu bei, die Verständlichkeit von Texten (online, offline, schriftlich, mündlich) zu erhöhen. Verständlichkeit selbst ist seit vielen Jahren Forschungsgegenstand und existiert auch unabhängig von Labels wie Leichter und Einfacher Sprache als eigene Disziplin (z.B. Hamburger Verständlichkeitsmodell). Inhalte verständlicher zu gestalten, hat nicht automatisch mit Einfacher und Leichter Sprache zu tun (siehe auch Groeben/ Christmann (1989), Groeben (1982), Langer et al. (2011)).

Übersetzung von Inhalten in Leichte und Einfache Sprache mithilfe von KI

  • Seit Juni 2025 gibt es einen KI-Kodex für Leichte Sprache (Rhensius et al. 2025: Kodex für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Leichte Sprache – Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Programmen zur Erstellung von Texten in Leichter Sprache. https://www.dicv-limburg.de/derverband/wissenswertes/leichte-sprache/kodex-fuer-ki-gestuetzte-uebersetzungen/kodex-fuer-ki-gestuetzte-uebersetzungen.) Dieser enthält Herausforderungen bei der Anwendung von KI-Tools zur Erstellung von Texten in Leichter Sprache und gibt Empfehlungen dafür.
  • Im KI-Kodex wird darauf hingewiesen, dass KI-generierte Texte in Leichter Sprache inhaltliche Fehler enthalten können; dies kann fatale Konsequenzen haben für Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind; sie benötigen qualitativ hochwertige und funktionale Texte in Leichter Sprache.
  • Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) hat im Februar 2025 eine fachliche Einordnung von KI-Tools für Leichte Sprache herausgegeben (BFIT Bund (2025): Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache. https://www.bfit-bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikation/Stellungnahme-ki-tools-ls.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
  • Neben sprachlichen Empfehlungen enthält die DIN SPEC 33429 auch Hinweise zum Prozess der Erstellung von Texten und Inhalten in Leichter Sprache (Kapitel 8) und zur Qualifikation der Prozessbeteiligten (Kapitel 9).
  • KI-generierte Texte in Leichter und auch Einfacher Sprache müssen von Humanübersetzenden nachbearbeitet werden: Diese prüfen die Texte auf Regelkonformität, fachliche Korrektheit, Textkohärenz und Angemessenheit für die Zielgruppe.
  • Die für die Erstellung von Inhalten in Leichter und Einfacher Sprache nötigen Kompetenzen sollten in Schulungen erworben werden; die Kompetenzen sind sehr vielfältig, das Übersetzen erfordert viel Übung und Routine, der Kontakt zur Zielgruppe bringt das nötige Wissen zu deren Lebenswelt.
  • Eine KI verfügt nicht über das Wissen über die Zielgruppen, das allerdings eine wichtige Voraussetzung für das Übersetzen in Leichte und Einfache Sprache ist; daher braucht es Humanübersetzende, die dieses Wissen in den Übersetzungsprozess mit einbringen (z.B. bei Erklärungen von Begriffen, dem Herstellen des Kontextes oder dem Filtern von Informationen).
  • Beim Übersetzen in Leichte und Einfache Sprache spielt auch die Vorbereitung der Texte eine wichtige Rolle. Dazu gehört die Textanalyse, um komplexe Begriffe zu sammeln, eine Struktur des Zieltextes zu erstellen, Informationen zu filtern, immer mit Blick auf die Zielgruppe. Dies alles geschieht noch vor dem eigentlichen Übersetzen, also der Anwendung der Regeln auf sprachlicher Ebene; hierbei kann eine KI zwar unterstützen, die Steuerung dieser Vorbereitung übernimmt aber der/die Humanübersetzer/in. Diese Veränderungen auf Textebene kann kein auf dem Markt verfügbares KI-Tool für Leichte/Einfache Sprache umsetzen.
     

Zusammenfassung

Die Bereitstellung von Informationen in Leichter und Einfacher Sprache begrüße ich sehr. Allerdings darf nicht „Quantität vor Qualität“ gelten. Denn Menschen, die verständlichkeitsoptimierte Texte benötigen, sind auf inhaltlich korrekte und funktionale Informationen angewiesen. Künstliche Intelligenz kann ein Hilfsmittel bei der Erstellung solcher Inhalte sein, sie sollte aber von Menschen eingesetzt werden, die Kenntnisse über die verständlichkeitsoptimierten Varietäten und Hintergrundwissen über die Funktionsweise von KI-Tools (hier konkret: Large Language Models) haben. Nur auf Künstliche Intelligenz zu setzen, wird im Kontext von Leichter und Einfacher Sprache keine qualitativ hochwertigen Ergebnisse bringen. Deshalb sollte bereits in der Planung von Projekten, in denen verständlichkeitsoptimierte Inhalte erstellt werden, bedacht werden: Es braucht menschliche Ressource für die Vor- und Nachbereitung der Inhalte. Diese sollte von Personen übernommen werden, die Erfahrungen mit Leichter/Einfacher Sprache haben und die Regelwerke in ihrer Anwendung beherrschen. Diese menschliche Ressource sollte auch in der finanziellen Planung von Projekten mitgedacht werden. Denn es ist ein Irrglaube, dass der Mensch durch den Einkauf eines KI-Tools ersetzt werden kann. 

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Des Weiteren biete ich meine Unterstützung und Beratung an, wenn es um die Bereitstellung von Informationen in Leichter und Einfacher Sprache und die Entwicklung von Inhouse-Lösungen zu KI-Tools geht. 

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca Schulz M.A., Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg, Beratungsbereich Information und Kommunikation"

Kontakt / Information und Kommunikation:

Rebecca Schulz M.A.
040 855 99 20-34
r.schulz@kompetent-barrierefrei.de

Rebecca Schulz