Kompetenzzentrum auf Jahrestagung der Hamburger Schwerbehindertenvertretungen der FHH
Die Jahrestagung fand vom 3.6. bis 7.6.2024 statt. Das Kompetenzzentrum war mit zwei Veranstaltungen im Studienprogramm vertreten.
Mit zwei je rund zweistündigen Workshops beziehungsweise Vortragsveranstaltungen nahmen unsere Kolleg*innen an der Jahrestagung teil.
Barrierefreiheit in der Informationstechnik
Am Montag, den 3.6.2024 nahm sich Wilfried Laudehr, Beratungsbereich Information und Kommunikation, dem Thema "Barrierefreiheit in der Informationstechnik" an. In einer mehr als zweistündigen hoch engagierten Runde mit in diesem Jahr über 50 Teilnehmenden wurde angeregt diskutiert. Das Thema Barrierefreiheit in allen Bereichen der Informationstechnik wurde beleuchtet und das Beratungsangebot des Kompetenzzentrum dargestellt. Das Thema digitale Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist in fast allen Teilen der Verwaltung ein Thema und viele Probleme müssen noch identifiziert, erörtert und gelöst werden. Nicht in jeder Situation gibt es einfache Lösungen, die leicht auf den Weg gebracht werden können. Umso wichtiger ist der kontinuierliche Austausch, um praxistaugliche Vorgehensweisen zu entwickeln und bekannt zu machen.
Behinderung verstehen, Barrieren erkennen, Barrierefreiheit herstellen
Am Donnerstag, den 6.6.2024, stand der Vortrag von Cornelia Zolghadri, Beratungsbereich Hochbau, unter dem Titel "Behinderung verstehen, Barrieren erkennen, Barrierefreiheit herstellen". Was haben Barrieren mit Diskriminierung am Arbeitsplatz zu tun? Woran können wir solche Barrieren erkennen und wann ist der beste Zeitpunkt, die Raum- oder Gebäudeplanung und die Überprüfung der Barrierefreiheit im Bauprozess zuverankern? So lautete der Untertitel und Inhalt zum interaktiven Vortrag. Es folgten 90 Minuten, in denen sich lebhaft zu den Erfahrungen mit eigenen oder bereits bekannten Behinderungen ausgetauscht wurde. Auch bestätigten die Teilnehmenden, dass häufig immer noch die Vorstellung existiere, Barrierefreiheit bedeute in der Hauptsache Rollstuhltauglichkeit. Dass dem nicht so ist, war bereits vielen der Teilnehmenden bekannt. Nicht bewusst war jedoch, dass die bisher gültige DIN 18040 zum barrierefreien Bauen beispielsweise kognitive Einschränkungen gar nicht berücksichtigt. Und so nahm der Austausch zu „nicht sichtbaren“ Behinderungen schnell Fahrt auf. Gegen Ende des Vortrags konnten die Teilnehmenden einige Tipps mitnehmen, an welcher Stelle sie sich als Schwerbehindertenvertretung im Bauprozess nachhaltig einbringen können.