Zum Inhalt springen

Kommentar zum Hamburg-Standard

Ein Kommentar unserer Kolleginnen aus dem Beratungsbereich Hochbau zu baulicher Barrierefreiheit im Hamburg-Standard.

"In den letzten Monaten haben uns im Beratungsbereich Hochbau viele Anfragen zum „Hamburg-Standard“ (aufgerufen am 04.05.2026) und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Barrierefreiheit im Wohnungsbau erreicht. Da sich die Verhandlungen und Workshops zum Thema Hamburg-Standard / Kostenreduziertes Bauen in den Endabstimmungen befinden, möchten wir zu den Ergebnissen Stellung beziehen und diese aus unserer Perspektive einordnen.

Warum soll es einen „Hamburg-Standard“ geben?

Wie in allen deutschen Großstädten fehlt es auch in Hamburg an bezahlbarem Wohnraum. In den letzten Jahren sind die Baukosten und Grundstückspreise in Hamburg um ein Vielfaches gestiegen, weshalb kaum noch Wohnungen neu gebaut werden, obwohl die Nachfrage an Wohnraum stetig ansteigt. Die wenigen frei finanzierten Wohnungen, die neu gebaut werden, sind dabei für den Großteil der Hamburger Bevölkerung mit Netto-Kaltmieten von durchschnittlich mehr als 17€/m<sup>2</sup> nicht mehr bezahlbar (vgl. https://www.mieterverein-hamburg.de/ratgeber/mieterhoehung/mietenspiegel/, aufgerufen am 04.05.26). 

Was steckt hinter dem Hamburg-Standard?

Um der Bauwirtschaft wieder Anreize für den frei finanzierten Wohnungsneubau in Hamburg zu geben, wurde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), unter der Leitung von Senatorin Karen Pein, die „Initiative kostenreduziertes Bauen“ initiiert. Unter Beteiligung von Fachleuten, Vertreter*innen aus Behörden, Bezirken und der öffentlichen Hand sowie der Bauwirtschaft wurde eine Art „Werkzeugkasten“ entwickelt, mit dem die Baukosten um ein Drittel günstiger werden sollen. Dieser Werkzeugkasten wird als Hamburg-Standard bezeichnet. Er beinhaltet unterschiedliche Werkzeuge, die genutzt werden können, um kostengünstiger zu bauen – wie z.B. einfachere Bauweisen, effizientere Prozesse und schnellere Genehmigungen. 

Was war die Rolle des Kompetenzzentrums in den Workshops der Initiative Kostenreduziertes Bauen?

Auf Empfehlung des Staatsrats Jan Pörksen wurde das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg ab September 2024 zu den Workshops der Initiative Kostenreduziertes Bauen in der BSW eingeladen. Der Beratungsbereich Hochbau hat seitdem die Workshops aus der Perspektive der baulichen Barrierefreiheit für die späteren Nutzenden begleitet. Unser Augenmerk lag auf neuen Ansätzen und Ideen zu kosteneinsparenden Maßnahmen, die ZUGUNSTEN der Barrierefreiheit und nicht zulasten der Barrierefreiheit gehen könnten.

Fragen, die wir eingebracht haben, waren zum Beispiel: Könnte die Reduzierung von Wandstärken und damit auch die Reduzierung der Laibungstiefen an Türen, nicht auch eine leichtere, barrierefreie Nutzung von Türen begünstigen? 

Welche Auswirkungen hat der Hamburg-Standard auf die bauliche Barrierefreiheit?

Aspekte des Hamburg-Standards können beim Wohnungsneubau angewendet werden, müssen jedoch nicht. Es gelten weiterhin die gesetzlichen Anforderungen an die bauliche Barrierefreiheit, die im Länderrecht – für Hamburg in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) – festgelegt sind. In Hamburg betrifft das z.B. den Einbau von Aufzügen ab einer bestimmten Gebäudehöhe oder die Anzahl der zu errichtenden barrierefreien Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Durch den Hamburg-Standard werden in den einzelnen Bauvorhaben nicht weniger – und auch nicht mehr – barrierefreie Wohnungen gebaut. 

Welche Aspekte betrachten wir am Hamburg-Standard als kritisch?

  1. Keine Garantie für günstigere Mieten
    Durch den Hamburg-Standard soll ermöglicht werden, geringere Bau-Standards umzusetzen und dadurch Kosten in der Gebäude-Herstellung einzusparen. Durch den Hamburg-Standard wird jedoch kein Werkzeug geschaffen, welches garantiert, dass geringere Baukosten auch an künftige Mieter*innen weitergegeben werden.

    Dies gilt auch für barrierefreie Wohnungen. Menschen, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung auf bestimmte Bewegungsflächen und damit größere Wohnungen angewiesen sind, müssen auch in der Netto-Kaltmiete mehr bezahlen. Eine erhoffte wirtschaftliche Entspannung des Miet-Marktes wird auch durch den Hamburg-Standard nicht eintreten, solange sich die finale Mietpreisgestaltung nicht verbindlich und großmaßstäblich auf den Mietenspiegel auswirkt. 

  2. Falsches Image in der öffentlichen Wahrnehmung: Barrierefreiheit sei „per se teuer“
    In Diskussionen, auch in denen zum Hamburg-Standard, wird immer wieder der Irrglaube deutlich, dass Barrierefreiheit „ein Kostentreiber“ sei und sogar mit dem Bild der „Goldenen Wasserhähne“ verglichen wird. 
    Wir halten es für ein schlechtes Signal – auch in Richtung der anderen Bundesländer – dass Barrierefreiheit im Hamburg-Standard grundsätzlich als Maßnahme mit Einsparpotenzial identifiziert wird.

    Einsparungen bei der Barrierefreiheit bedeuten aus unserer Sicht auch immer eine Minderung des gebauten Produktes und eine Einschränkung von gleichberechtigter Teilhabe. Insbesondere dann, wenn sie auf Kosten der Nutzbarkeit – und somit auch der Nachhaltigkeit, Flexibilität und Robustheit – gehen.  

    Unser heißer Tipp ist an dieser Stelle: Die Barrierefreiheit sollte von Anfang an konzeptioniert werden – spätestens jedoch bis zur Leistungsphase 3. Dann sind erhebliche Mehrkosten durch Umplanungen und Kompromisslösungen nicht zu befürchten. 

  3. Rückschritt bereits erreichter Ziele: Schwächung der Anforderung an Türschwellen
    Als großen Rückschritt betrachten wir die Schwächung durch den Hamburg-Standard bei der Herstellung schwellenloser Zugänge zu Terrassen und Balkonen. Bisher waren 2 cm hohe Schwellen nur im begründeten Ausnahmefall und unter Nachweis zulässig. Dies ist nun aufgeweicht und 2 cm hohe Schwellen werden generell als zulässig betrachtet. Eine entsprechende Änderung der VVTB (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) ist für Hamburg bereits erfolgt. Dies sorgt nun auch in den anderen Bundesländern für erhebliche Diskussionen. Zumal dem gegenüber ein relativ kleines Einspar-Potenzial von 1€/m2 Wohnfläche steht, was in keiner Weise die Einschränkung in der Nutzbarkeit rechtfertigt (vgl. https://www.bezahlbarbauen.hamburg/resource/blob/1016756/9e60d05d117133e032d28e32497deb8b/initiative-koba-39-vereinfachungsmoeglichkeiten-im-bereich-baukonstruktion-und-gebaeudetechnik-data.pdf, S. 46, aufgerufen am 04.05.26).

Wie geht es jetzt weiter?

Bisher gilt der Hamburg-Standard nur für Wohngebäude im Neubau. Es gibt Überlegungen seitens der BSW einen Hamburg-Standard auch für Wohngebäude im Bestand zu erarbeiten. Die Workshops dazu könnten Ende 2026 beginnen. Für diesen Fall bringen wir selbstverständlich auch weiterhin Ideen ein, weisen auf sinnvolle Synergien hin und hoffen auf eine Verankerung in den Projektvorhaben. 

Verantwortlichen von Pilot-Projekten, die den Hamburg-Standard anwenden, empfehlen wir vorab die Teilnahme an einem BarriereFreitag. Im Anschluss bieten wir eine individuelle Beratung zu allen Aspekten um die bauliche Barrierefreiheit an. Eine frühzeitige Konsultation – spätestens bis zur Leistungsphase 3 – ist wichtig. Nur dann können die effizientesten, wirtschaftlichsten und funktionalsten Lösungen gemeinsam erarbeitet werden! 

Weiterführende Links und Informationen

Bei weiteren Fragen stehen wir im Beratungsbereich Hochbau gerne zur Verfügung." hochbau@kompetent-barrierefrei.de 

Hamburg, den 04.05.2026

Kontakt / Hochbau:

Dipl.-Ing. Cornelia Zolghadri
040 8 55 99 20-25

Cornelia Zolghadri, Hochbau, Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg

Kontakt / Hochbau:

Lisa-Marie Kolbinger M. Sc. Architektur
040 855 99 20-33

Hochbau