Zum Inhalt springen

Für IT-Profis und -Verantwortliche: Soll ich schon nach WCAG 2.2 prüfen?

Im Oktober 2023 hat das World Wide Web Consortium (W3C) die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 mit dem Status „W3C Recommendation“ veröffentlicht. Dieser Status kennzeichnet eine Version, die als geprüft und stabil gilt und die für offizielle Prüfungen herangezogen werden kann. Allerdings sind die WCAG 2.2 noch kein Bestandteil der von öffentlichen Stellen einzuhaltenden Norm. Ist es dennoch sinnvoll, schon nach ihnen zu prüfen?

Der grundsätzliche Aufbau hat sich gegenüber den WCAG 2.1 nicht geändert. Allerdings sind 9 neue Erfolgskriterien hinzugekommen und eine alte Anforderung wurde praktisch als obsolet eingestuft. Recht gute Übersichten zu den Änderungen sind beim BIK BITV-Test Prüfverbund oder auch auf dem Portal Barrierefreiheit des Bundes verfügbar.

Für öffentliche Stellen ist in der Regel allerdings DIN EN 301549 verpflichtend. Die aktuelle Version DIN EN 301549 v.3.2.1 bezieht sich noch auf die WCAG 2.1, die angepassten Anforderungen nach WCAG 2.2 kennt die Norm noch nicht. Eine Anpassung der DIN EN 301549 ist in Arbeit, sie wird sich dann auf WCAG 2.2 beziehen. Eine rechtswirksame neue Version ist vermutlich im Herbst 2025 zu erwarten.

Kompetenzzentrum empfiehlt Prüfung nach WCAG 2.2

Sollte bereits jetzt nach WCAG 2.2, also mit Berücksichtigung der neuen Anforderungen, geprüft werden? Das würde doch formal über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Stellen hinausgehen. Aus Sicht des Kompetenzzentrums kann diese Frage mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Warum?

Bei jeder Anpassung ist die Frage zu stellen: Ist die Barrierefreiheit erneut zu prüfen und welche Prüfnorm gilt (vergl. z.B. § 11 Abs. HmbBGG)? Zeitnah wird sich also jede Webseite, jede mobile App und jede Software auch an den neuen Anforderungen messen lassen müssen.

Lassen wir einmal den normativen Druck außer Acht: Die Neuerungen der WCAG 2.2 ergeben durchweg Sinn, auch wenn man sie nur aus der Perspektive von Bedienerfreundlichkeit und Verständlichkeit betrachtet.

Hallo Cookie-Banner, verdecke gefälligst keine Stellen, die gerade den Tastaturfokus haben. Der Bereich zum Klicken ist viel zu klein, geht das nicht besser? Jetzt muss ich schon wieder die Hilfefunktion suchen, auf der letzten Seiten war der Schalter doch da oben. Alles Problemstellungen, die vermutlich viele kennen und die nun mit WCAG 2.2 adressiert werden.

Also: Bitte nach WCAG 2.2 prüfen!

Kontakt / Information und Kommunikation:

Wilfried Laudehr
040 8 55 99 20-26
w.laudehr@kompetent-barrierefrei.de

Wilfried Laudehr, Information und Kommunikation, Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg