E-Tretroller? Aber sicher!
Falsch abgestellte E-Scooter können zu gefährlichen Stolperfallen werden. Wie das vermieden werden kann, darüber informierte das Kompetenzzentrum bei einer Verkehrssicherheitsaktion.
Elektrokleinstfahrzeuge, besser bekannt als E-Scooter, sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Mittlerweile sind etwa 17.000 davon im Hamburger Stadtgebiet unterwegs. Dennoch erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr Aufmerksamkeit und richtet sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Am Samstag, den 20.8.2022 fand auf dem Hamburger Gänsemarkt eine Verkehrssicherheitsaktion zum richtigen Umgang mit E-Tretrollern statt. Das Kompetenzzentrum war dabei. Vertreter der Verkehrswacht Hamburg e.V., des Referats für Verkehrssicherheit und -überwachung der Behörde für Inneres und Sport sowie der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg informierten gemeinsam über das sichere Fahren und den richtigen Umgang mit E-Scootern in einer Großstadt. In einem Parcour konnte das Fahren mit den E-Scootern selbst ausprobiert werden.
Wichtig: E-Scooter richtig abstellen
Unser Kollege Joachim Becker, Beratungsbereich Verkehrs- und Freiraumplanung, war zusammen mit André Rabe vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) mit einer eigenen Ausprobierstation dabei. Passanten hatten die Möglichkeit, mit Simulationsbrille und Langstock zu testen, welchen Schwierigkeiten sehbehinderte Menschen durch arglos oder gar falsch abgestellte E-Scooter ausgesetzt sind. Das Angebot zog viele Interessierte an, die sich im Gespräch informierten oder den Eigenversuch mit Brille und Langstock wagten.
"Falsch abgestellte E-Scooter sind eine ernste Gefahr. Gerade seheingeschränkte und blinde Menschen können über sie fallen und sich verletzten. Deswegen möchten wir möglichst viele Menschen auf dieses Problem aufmerksam machen. Der Aktionstag im Herzen der Stadt bietet dafür eine gute Gelegenheit", so Joachim Becker.
E-Roller dürfen auf gar keinen Fall quer auf Fußwegen abgestellt werden. Aber auch auf Leitstreifen dürfen sie nicht stehen. Einer unserer Träger, der BSVH hat eine bebilderte Handlungsempfehlung erarbeitet, die sich sowohl an Anbieter als auch an Nutzende richtet. Diese ist auf der Website des BSVH zu finden: