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Barrierefreie IT: Drei wichtige neue Veröffentlichungen

Unser Bereich Information und Kommunikation informiert.

PAC 2024 veröffentlicht

Das Programm PDF Accessibility Checker ist in neuer Version verfügbar und hat gleichzeitig seinen Heimathafen gewechselt. Die PDF/UA-Foundation, die zuletzt den PAC zur Verfügung stellte, beendet ihre Arbeit. Der PAC wird ab sofort durch die Firma axes4, die auch für die Programmierung verantwortlich zeichnet, verfügbar gemacht.
Ein paar Hinweise zu den Neuerungen finden sich auf der Website von axes4


Das Programm kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Leitfaden „Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen“ veröffentlicht

Die Deutsche Telekom MMS GmbH hat im Auftrag des IT-Systemhauses der Bundesagentur für Arbeit einen umfangreichen Leitfaden entwickelt, der Entwickler*innen im Detail bei der Entwicklung barrierefreier Anwendungsoberflächen unterstützen soll. Es handelt sich um eine umfassende Sammlung konkreter Arbeitshinweise in strukturierter Form, die in dieser Detailtiefe und in deutscher Sprache bisher einmalig ist. Auch wenn die Herkunft vieler Anforderungen aus dem Web-Bereich deutlich erkennbar ist, kann der Leitfaden bei der Arbeit auf praktisch allen Plattformen und mit fast jeder Entwicklungsumgebung oder Programmiersprache eine große Hilfe darstellen.
Der Leitfaden wird von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hier zur Verfügung gestellt.  

WCAG 2.2 veröffentlicht - müssen wir sie jetzt einhalten?

Im Oktober wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.2 veröffentlicht. Die WCAG 2.2 enthalten einige Änderungen gegenüber der WCAG 2.1. So gibt es jetzt z.B. erstmalig auch auf dem verpflichtenden AA-Niveau eine Mindestgröße für klickbare Bereiche. Hierzu gab es bisher nur eine Empfehlung im Rahmen der AAA-Konformität (die aber als erhöhte Anforderung auch weiterhin gilt).
Es stellt sich nun in Beratungen mehrfach die Frage: Müssen wir jetzt die WCAG 2.2 einhalten?


Die Frage lässt sich im Prinzip nur auf Basis der bestehenden Verpflichtung beantworten. Für öffentliche Stellen in Deutschland besteht eine Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit regelmäßig nach Gesetz. Unbenommen evtl. abweichender Formulierungen in Landesgesetzen kann die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes hier als Schablone betrachtet werden. §3 Abs. 2 BITV verweist auf „harmonisierte Normen […] die im Amtsblatt der Europäischen Union genannt worden sind“. Diese Norm ist im Kern die DIN EN 301549 in der aktuellen Version 3.2.1. DIN EN 301549 bezieht sich zwar explizit auf die WCAG, aber nicht dynamisch. Die Verweise nennen durchgehend explizit die WCAG 2.1: „muss sie Erfolgskriterium […] WCAG 2.1 […] erfüllen“. Eine Anpassung der DIN EN 301549 unter anderem auf die Anforderungen der WCAG 2.2 wird aktuell für den Herbst 2025 erwartet. Bis eine entsprechende Anpassung offiziell verabschiedet ist, gilt die Norm weiterhin in Version 3.2.1, und damit indirekt die Anforderungen der WCAG 2.1.


Sie sind als öffentliche Stelle nach Gesetz zu digitaler Barrierefreiheit verpflichtet? Prüfen Sie auf Basis der Norm DIN EN 301549, also WCAG 2.1. Nehmen Sie sich aber natürlich gerne bereits jetzt auch ohne gesetzliche Verpflichtung der neuen Anforderungen an und lassen sich im Zuge eines qualifizierten Tests hierzu beraten sowie die Möglichkeiten der Einhaltung prüfen.